Zu Völkershausen befand sich ein Patrimonialgericht (Gutsgericht, die Rechtssprechung erfolgte durch den Grundherrn - lat. Patrimonial = erbherrlich.)
Das Gericht Völkershausen wird in mehreren Urkunden erwähnt. Die Herrn von Völkershausen waren die Gerichtsherrn des Gutsgerichts Die Belehnung erfolgte durch die Lehnsherren Als Lehnsherrn werden die Äbte von Hersfeld und Fulda genannt. Die Grafen von Frankenstein (bis 1330) und Henneberg waren sogenannte Zwischen Lehnsherrn.
Der Landgraf von Hessen übernahm 1648 die hersfeldischen Lehen als Rechtsnachfolger des Abts von Hersfeld. Urkunden und Lehnsbriefe liegen aus den verschiedenen Jahrhunderten vor.
Aus einer Urkunde des Jahres 1386 geht hervor, daß die Brüder Thilo, Hermann und Fritz von Völkershausen mit einem Viertel Schloß, Vogtei, Amt und Gericht von Fulda und Henneberg belehnt wurden.
In den Lehnsurkunden des Abts von Fulda, aus dem Jahre 1514, wird
auf Gericht und Recht in Völkershausen hingewiesen.
In einer Urkunde vom 13. März 1526 wird uns berichtet, daß
Hans von Völkershausen als Gerichtsherr 23 Bauern, die an dem Bauernaufstand
1525 teilgenommen hatten, bestraft und mit höheren Lasten belegt.
(Büff: Der Bauernkrieg.) Nach dem Aussterben des Geschlechts derer
von Völkershausen im Jahre 1706 übernahm der Landgraf von Hessen
das Gericht 1816 kam der Gerichtsbezirk Völkershausen zum Großherzogstum
Sachsen - Weimar - Eisenach. Bis zur Aufhebung der Patrimonialgerichte
bildete Völkershausen mit den Dörfern und Höfen ein unter
Großherzoglicher sachsen weimarischer Oberheit stehendes landgräfliches
hessisches Patrimonialamt.
Im Jahre 1843 gingen Gut und Gerichtbarkeit an den großherzoglichen Fiskus über.
Nach der Aufhebung der Patrimonialgerichte kamen die Dörfer und Höfe des Gerichts Völkershausen im Jahre 1850 zum Justizamt Vacha.
Literatur: Lehfeld/Voß: Bau und Kunstdenkmäler Thüringens.
Kronfeld : Landeskunde
Karte des Gerichts Völkershausen